Das passende behindertengerechte Auto ist gefunden, und die Frage ist nur noch: Wie kommt der Zuschuss dazu? Wer die Kfz-Hilfe beantragen möchte, muss vor allem eine Reihenfolge einhalten. Erst die Zusage, dann der Kaufvertrag – wer das umdreht, riskiert den gesamten Zuschuss. Die gute Nachricht: Mit fünf klaren Schritten, vollständigen Unterlagen und einem gut aufgebauten Angebot kommen Sie sicher vom Antrag zum Fahrzeug – und verlieren dabei kaum Zeit.
Ob die Kfz-Hilfe für Sie überhaupt infrage kommt und welcher Kostenträger zuständig ist, erklären wir ausführlich im Ratgeber Wer zahlt ein behindertengerechtes Auto?
Inhalt

Kfz-Hilfe beantragen: die fünf Schritte im Überblick
1
Kostenträger klären
2
Angebot einholen
3
Antrag stellen
4
Zusage abwarten
5
Fahrzeug kaufen
1. Kostenträger klären. Für die Kfz-Hilfe ist in der Regel die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, die Unfallversicherung oder das Inklusionsamt zuständig – je nachdem, ob die Person im Rollstuhl berufstätig ist, wie lange sie versichert ist und wodurch die Behinderung entstanden ist. Geht es um Mobilität im Alltag ohne Bezug zu Arbeit oder Ausbildung, ist meist die Eingliederungshilfe der richtige Ansprechpartner.
2. Angebot einholen. Kostenträger brauchen ein schriftliches, konkretes Angebot für das Fahrzeug und den behinderungsbedingten Umbau. Wie es aufgebaut sein sollte, lesen Sie weiter unten.
3. Antrag stellen. Sie reichen den Antrag mit allen Unterlagen beim Kostenträger ein – schriftlich oder online. Wichtig: vor jeder vertraglichen Verpflichtung.
4. Zusage im Original abwarten. Erst wenn der Bewilligungsbescheid im Original bei Ihnen liegt, ist der Weg frei.
5. Fahrzeug kaufen. Jetzt unterschreiben Sie den Kaufvertrag oder geben die Bestellung auf. Wie der Zuschuss ausgezahlt wird und welche Nachweise der Kostenträger danach noch braucht, steht in Ihrem Bescheid.
Gut zu wissen: Haben Sie den Antrag beim falschen Träger gestellt, ist das kein Beinbruch. Der Träger muss innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob er zuständig ist, und den Antrag sonst selbst weiterleiten (§ 14 SGB IX).
Welche Unterlagen Sie für den Antrag brauchen
Welche Formulare Sie genau benötigen, hängt vom Kostenträger ab. Die Deutsche Rentenversicherung bündelt alles in ihrem Formularpaket Kraftfahrzeughilfe.
Diese Unterlagen werden in der Regel verlangt:
- Antrag auf Leistungen zur Teilhabe mit der Anlage zur Kraftfahrzeughilfe
- Bescheinigung des Arbeitgebers (bei Kfz-Hilfe für den Arbeitsweg)
- Schwerbehindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid in Kopie
- aktuelle ärztliche Unterlagen oder Befundberichte
- schriftliches Angebot für Fahrzeug und Umbau
- Angaben zum bisherigen Fahrzeug, falls vorhanden
- Führerschein der Person, die das Fahrzeug fahren wird
Die Unterlagen stellen Sie selbst zusammen und reichen sie beim Kostenträger ein. Ihr Fahrzeugangebot bereiten wir so auf, wie Kostenträger es brauchen – wie das aussieht, zeigt der nächste Abschnitt. Fragen Sie am besten schon beim ersten Kontakt mit Ihrem Träger nach, ob er weitere Nachweise braucht. Das spart später Rückfragen und damit Zeit.
Das Angebot: Fahrzeug und Zusatzausstattung getrennt
Für den Kostenträger zählt nicht nur, was das behindertengerechte Fahrzeug insgesamt kostet, sondern woraus sich der Preis zusammensetzt. Die Kfz-Hilfe unterscheidet nämlich zwei Bereiche:
- Das Fahrzeug selbst: Gefördert wird die Beschaffung bis zur Höhe des Kaufpreises, höchstens bis zu einem Bemessungsbetrag von 22.000 Euro (§ 5 KfzHV). Wie viel davon als Zuschuss gezahlt wird, hängt vom Einkommen ab.
- Die behinderungsbedingte Zusatzausstattung: Rampe, Rückhaltesystem und Gurtsystem für den Rollstuhl fließen nicht in diesen Betrag ein. Ihre notwendigen Kosten werden zusätzlich und unabhängig vom Einkommen übernommen (§ 7 KfzHV).
Deshalb lohnt es sich, wenn das Angebot beide Bereiche als eigene Positionen ausweist: das Basisfahrzeug auf der einen Seite, den Umbau auf der anderen. So kann der Sachbearbeiter sofort erkennen, was nach welcher Regel gefördert wird. Bei uns ist jedes Fahrzeug standardmäßig mit Rollstuhlrampe, 4-Punkt-Rückhaltesystem und Gurtsystem ausgestattet – auf Wunsch auch mit elektrischer Einzugswinde. Welche Umbauten es darüber hinaus gibt, zeigt unser Ratgeber Auto behindertengerecht umbauen.

Ein Angebot mit getrennten Positionen für Basisfahrzeug und Umbau ist kein Formalismus: Es zeigt dem Kostenträger auf einen Blick, welcher Betrag nach welcher Regel gefördert wird.
Besitzen Sie bereits ein Auto, wird dessen Verkehrswert vom geförderten Betrag abgezogen (§ 5 Abs. 3 KfzHV). Planen Sie, Ihr bisheriges Fahrzeug in Zahlung zu geben, nennen Sie das im Antrag offen. Über unser Ankaufformular erhalten Sie dafür vorab ein unverbindliches Angebot. Übrigens: Die Kfz-Hilfe setzt nicht voraus, dass die Person im Rollstuhl selbst fährt – auch wenn ein Angehöriger am Steuer sitzt, kann sie infrage kommen. Mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt ein behindertengerechtes Auto?
Zeitplan: erst die Zusage im Original, dann der Kaufvertrag
Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung sieht vor, dass Leistungen vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden (§ 10 KfzHV). In der Praxis heißt das: Der Kaufvertrag wird erst unterschrieben, wenn der Bewilligungsbescheid im Original vorliegt. Darum kümmern Sie sich als Käufer selbst – deshalb lohnt es sich, früh und aktiv auf den Kostenträger zuzugehen.
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– so viele Wochen kann es nach unserer Erfahrung je nach Kostenträger vom Antrag bis zum Bescheid dauern. Manchmal sind es nur wenige Tage – eine feste Regel gibt es nicht.
Wie es nach der Zusage weitergeht, hängt davon ab, welches Fahrzeug Sie sich wünschen:
Fahrzeug aus unserem Bestand
Bereits umgebaut und sofort verfügbar. Liegt die Zusage vor, können Sie in der Regel direkt kaufen. Eine Reservierung ist möglich, aber oft gar nicht nötig.
Neufahrzeug nach Ihren Wünschen
Wird erst bestellt, wenn die Bewilligung da ist. Für Herstellerlieferung und Umbau sollten Sie je nach Hersteller mit mehreren Monaten rechnen.

„Viele unserer Fahrzeuge stehen bereits fertig umgebaut bei uns. Wenn die Zusage im Original da ist, können unsere Kunden deshalb oft direkt kaufen – ohne monatelange Lieferzeit.“
Daniel Artmann, Berater bei Rollstuhlautos.de in Amberg
Welche Fahrzeuge gerade verfügbar sind, sehen Sie in unserem aktuellen Bestand in Amberg und Ulm.
Gebrauchtes behindertengerechtes Auto: Was bei der Kfz-Hilfe gilt
Auch ein Gebrauchtwagen kann über die Kfz-Hilfe gefördert werden – allerdings mit einer wichtigen Bedingung: Sein Verkehrswert muss noch mindestens 50 Prozent des damaligen Neuwagenpreises betragen (§ 4 Abs. 3 KfzHV). Diese Regel gilt für alle Kostenträger, die nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung leisten. Für die Eingliederungshilfe gelten eigene Regeln.
Wie ernst die Grenze genommen wird, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen: Es hielt es für rechtmäßig, die Kosten der behinderungsbedingten Zusatzausstattung abzulehnen, weil der gekaufte Gebrauchtwagen weniger als die Hälfte seines Neupreises wert war (Urteil vom 10.06.1998, Az. L 17 U 207/97).
Unser Praxistipp: Lassen Sie sich das Angebot für ein gebrauchtes Rollstuhlauto so erstellen, dass sowohl der damalige Neupreis als auch der aktuelle Verkaufspreis erkennbar sind, und klären Sie die Förderfähigkeit vorab mit Ihrem Kostenträger. Worauf Sie beim Gebrauchtkauf sonst achten sollten, fasst unsere Checkliste für den Gebrauchtkauf zusammen.

Wie hoch ist der Zuschuss zur Rollstuhlrampe und zum Fahrzeug?
Für das Fahrzeug selbst richtet sich der Zuschuss nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Menschen mit Behinderung – nicht nach dem Einkommen der Angehörigen, die das Auto fahren. Bei niedrigem Einkommen kann er den vollen Bemessungsbetrag von bis zu 22.000 Euro erreichen, bei höherem Einkommen sinkt er stufenweise oder entfällt (§ 6 KfzHV). Für jeden Familienangehörigen, für den er oder sie Unterhalt leistet, wird ein Betrag vom Einkommen abgezogen. Da sich die Einkommensgrenzen jedes Jahr ändern, nennen wir hier bewusst keine Tabelle – die aktuellen Werte finden Sie zum Beispiel bei betanet.
Anders bei der Rollstuhlrampe und der übrigen behinderungsbedingten Zusatzausstattung: Wird die Kfz-Hilfe bewilligt, übernimmt der Kostenträger die notwendigen Kosten unabhängig vom Einkommen. Gerade bei einem rollstuhlgerechten Fahrzeug mit Passivumbau macht dieser Teil einen spürbaren Anteil der Gesamtkosten aus.
Abgelehnt oder Ersatzfahrzeug: So geht es weiter
Wenn der Antrag abgelehnt wird: Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen – die Frist dafür steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, in der Regel ist es ein Monat. Kaufen Sie während des Widerspruchs noch kein Fahrzeug: Bleibt es bei der Ablehnung, tragen Sie die Kosten sonst selbst. Unabhängige Unterstützung bekommen Sie zum Beispiel bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) oder bei Sozialverbänden.
Wenn Sie später ein neues Fahrzeug brauchen: Eine erneute Förderung soll in der Regel nicht vor Ablauf von fünf Jahren nach dem zuletzt geförderten Fahrzeug erfolgen (§ 6 Abs. 4 KfzHV). Der Kostenträger kann im Einzelfall Ausnahmen machen. Für Reparaturen oder die technische Überprüfung der Zusatzausstattung gilt eine eigene, kurze Frist: Der Antrag muss spätestens einen Monat nach Rechnungsstellung gestellt werden (§ 10 KfzHV).
Fazit
Die Kfz-Hilfe zu beantragen, ist vor allem eine Frage der richtigen Reihenfolge: Kostenträger klären, Angebot einholen, Antrag stellen – und erst mit der Zusage im Original kaufen. Ein Angebot, das Fahrzeug und Umbau getrennt ausweist, macht dem Sachbearbeiter die Arbeit leichter. Und wer ein bereits umgebautes Fahrzeug aus dem Bestand wählt, kann nach der Bewilligung oft ohne lange Wartezeit losfahren. Gern begleiten wir Sie auf diesem Weg.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr – Regelungen können sich ändern und werden im Einzelfall geprüft. Rollstuhlautos.de berät zu Fahrzeugen und Umbauten und stellt Unterlagen wie Angebote bereit, prüft aber keine individuellen Ansprüche. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Anspruch erhalten Sie beim zuständigen Kostenträger, bei der EUTB, bei Sozialverbänden oder bei einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Sozialrecht.
FAQ
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Kfz-Hilfe?
In der Regel brauchen Sie den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe mit der Anlage zur Kraftfahrzeughilfe, bei Berufstätigen eine Bescheinigung des Arbeitgebers, eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, aktuelle ärztliche Unterlagen und ein schriftliches Angebot für Fahrzeug und Umbau. Besitzen Sie bereits ein Auto, kommen Angaben zu diesem Fahrzeug hinzu. Welche Nachweise genau verlangt werden, legt der zuständige Kostenträger fest – fragen Sie am besten direkt beim ersten Kontakt nach.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Kfz-Hilfe?
Nach unserer Erfahrung dauert es je nach Kostenträger zwischen wenigen Tagen und etwa sechs Wochen vom Antrag bis zum Bescheid. Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich und reichen Sie die Unterlagen vollständig ein. Fehlende Nachweise sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen.
Kann ich ein Rollstuhlauto reservieren, bevor die Kfz-Hilfe bewilligt ist?
Ja, bei Rollstuhlautos.de können Sie ein Fahrzeug aus dem Bestand reservieren. Oft ist das aber gar nicht nötig, weil wir mehrere umgebaute Fahrzeuge vorrätig haben. Wichtig ist nur: Den Kaufvertrag unterschreiben Sie erst, wenn die Zusage des Kostenträgers im Original vorliegt. Ein individuelles Neufahrzeug bestellen wir ebenfalls erst nach der Bewilligung.
Wird ein gebrauchtes behindertengerechtes Auto über die Kfz-Hilfe gefördert?
Ja, ein Gebrauchtwagen kann gefördert werden, wenn er für die Behinderung geeignet ist und sein Verkehrswert noch mindestens 50 Prozent des damaligen Neuwagenpreises beträgt (§ 4 Abs. 3 KfzHV). Ist das Fahrzeug weniger wert, kann der Kostenträger die Förderung ablehnen. Lassen Sie sich im Angebot deshalb den damaligen Neupreis und den aktuellen Preis ausweisen und klären Sie die Förderfähigkeit vor dem Kauf.
Kann ich die Kfz-Hilfe online beantragen?
Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie den Antrag online über deren Website stellen oder das Formularpaket Kraftfahrzeughilfe herunterladen und per Post einreichen. Auch andere Kostenträger bieten teils Online-Verfahren an. Entscheidend ist nicht der Weg, sondern der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor dem Kaufvertrag gestellt sein. Bewahren Sie eine Eingangsbestätigung auf, damit Sie das Antragsdatum später belegen können.
