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Rollstuhlautos.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der mind2move mobility GmbH (www.rollstuhlautos.de) für den Verkauf von neuen und gebrauchten, rollstuhlgerecht umgebauten Kraftfahrzeugen an Privatkunden (Verbraucher).

Rollstuhlautos.de · eine Marke der mind2move mobility GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf von neuen und gebrauchten, rollstuhlgerecht umgebauten Kraftfahrzeugen sowie von Fahrzeugteilen und Zubehör zwischen einem der nachfolgend in Ziffer 1.2 genannten Verkäufer und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Käufer“).

1.2 Verkäufer

Verkäufer im Sinne dieser AGB können sein:

  • mind2move mobility GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 2, 92224 Amberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter HRB 7326, handelnd unter anderem unter der Marke „Rollstuhlautos.de“,
  • mind2move GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 2, 92224 Amberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter HRB 7575, USt-IdNr.: DE362063779,
  • Car Trade Deutschland, Gewerbebetrieb ohne Handelsregistereintragung, Inhaberin Birgit Schröder, Heinrich-Hertz-Straße 2, 92224 Amberg, USt-IdNr.: DE354828730.

1.3 Vertragspartner im Einzelfall

Vertragspartner des Käufers ist ausschließlich diejenige Gesellschaft beziehungsweise derjenige Gewerbebetrieb, die oder der im jeweiligen Kaufvertrag, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung ausdrücklich als Verkäufer bezeichnet ist. Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag bestehen ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Käufer und diesem Verkäufer. Eine gesamtschuldnerische Haftung der übrigen in Ziffer 1.2 genannten Unternehmen besteht nicht.

1.4 Abweichende Bedingungen

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.5 Verbraucher und Unternehmer

Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern. Für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gewerbekunden.

§ 2 Vertragsanbahnung und Vertragsschluss

2.1 Unverbindlichkeit von Angeboten und Inseraten

Die Darstellung von Fahrzeugen auf Websites des Verkäufers, in Online-Fahrzeugbörsen, in Exposés, Prospekten oder sonstigen Werbemitteln stellt kein bindendes Angebot des Verkäufers dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, seinerseits ein Angebot abzugeben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.2 Vorvertragliche Informationen

Vor Abschluss des Kaufvertrags erhält der Käufer das Dokument „Vorvertragliche Informationen“. Dieses enthält insbesondere Angaben zur Fahrzeughistorie, zu bekannten Vorschäden, zur Ausstattung, zum Umfang des durchgeführten rollstuhlgerechten Umbaus, zu digitalen Elementen sowie zu Abweichungen von den objektiven Anforderungen. Das Dokument wird als Anlage Bestandteil des Kaufvertrags.

2.3 Angebot des Käufers und Bindungsfrist

Mit der Unterzeichnung eines Kaufvertragsformulars oder einer schriftlichen Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Erwerb des bezeichneten Fahrzeugs ab. Der Käufer ist an dieses Angebot zehn Kalendertage gebunden.

2.4 Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Käufers innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Die Annahme erfolgt durch Gegenzeichnung des Kaufvertrags, durch Bestätigung in Textform, durch Übersendung einer Rechnung mit Zahlungsaufforderung oder durch Übergabe des Fahrzeugs. Erfolgt innerhalb der Bindungsfrist keine Annahme, gilt das Angebot als abgelehnt.

2.5 Selbstbelieferungsvorbehalt

Muss der Verkäufer das Fahrzeug seinerseits von einem Hersteller, Großhändler oder sonstigen Vorlieferanten beziehen, steht der Vertrag unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Wird der Verkäufer ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, oder wird das bestellte Modell vom Hersteller eingestellt, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Der Käufer wird unverzüglich informiert; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich und vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

2.6 Nebenabreden

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Gesamtpreis

Der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis ist ein Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller bei Vertragsschluss bekannten Nebenkosten (zum Beispiel Überführungs- und Zulassungskosten). Zusätzliche Leistungen, individuelle Umbauanpassungen und nachträglich vereinbarte Sonderwünsche werden gesondert vereinbart und berechnet.

3.2 Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt ausschließlich unbar durch SEPA-Überweisung auf ein vom Verkäufer benanntes Konto. Bar- und Kartenzahlungen sowie Schecks werden nicht angenommen.

3.3 Anzahlung und Restzahlung

Sofern im Kaufvertrag eine Anzahlung vereinbart ist, wird diese innerhalb der dort genannten Frist fällig und auf den Kaufpreis angerechnet. Der Restbetrag ist vor der Übergabe des Fahrzeugs vollständig zu zahlen. Die Übergabe des Fahrzeugs sowie die Aushändigung der Fahrzeugpapiere erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Verkäufer. Endet der Vertrag aus einem Grund, den der Käufer zu vertreten hat, bleiben Schadensersatzansprüche des Verkäufers nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt; eine geleistete Anzahlung wird hierauf angerechnet.

3.4 Preisanpassung bei langen Lieferzeiten

Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis anzupassen, wenn sich in diesem Zeitraum der Listenpreis des Herstellers für das bestellte Fahrzeugmodell oder der gesetzliche Umsatzsteuersatz ändert. Die Anpassung wird dem Käufer unverzüglich in Textform mitgeteilt. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als fünf Prozent, kann der Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.

3.5 Zahlungsverzug

Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Finanzierung über ein Partnerkreditinstitut

4.1 Rolle des Verkäufers

Der Verkäufer ist nicht Darlehensgeber. Er vermittelt Darlehensverträge als vertraglich gebundener Vermittler unter dem Haftungsdach des jeweiligen Kreditinstituts. Der Darlehensvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Kreditinstitut zustande. Über die Bedingungen des Darlehens informiert das Kreditinstitut den Käufer gesondert nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.2 Verbundener Vertrag

Kaufvertrag und Darlehensvertrag bilden in der Regel einen verbundenen Vertrag im Sinne des § 358 BGB. Dem Käufer steht für den Darlehensvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das ihn das Kreditinstitut gesondert belehrt. Widerruft der Käufer den Darlehensvertrag wirksam, ist er nach § 358 Abs. 2 BGB auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden. Unter den Voraussetzungen des § 359 BGB kann der Käufer die Rückzahlung des Darlehens verweigern.

4.3 Aufbereitung und frühestmöglicher Übergabetermin

Bei einer Finanzierung über ein Partnerkreditinstitut beginnen die technische Prüfung, die Aufbereitung und die Bereitstellung des Fahrzeugs erst nach Ablauf der Widerrufsfrist des Darlehensvertrags. Die Übergabe erfolgt daher frühestens vierzehn Kalendertage nach Abschluss des Darlehensvertrags. Widerruft der Käufer den Darlehensvertrag innerhalb der Widerrufsfrist, entstehen ihm keine Kosten; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.

4.4 Nichtzustandekommen der Finanzierung

Lehnt das Kreditinstitut den Darlehensantrag ab, teilt der Käufer dies dem Verkäufer unverzüglich mit. Beide Parteien sind in diesem Fall zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, sofern nicht innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Zugang der Ablehnung eine andere Zahlungsart vereinbart wird. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

§ 5 Fahrzeugzustand, vereinbarte Beschaffenheit und Umbauumfang

5.1 Maßgebliche Unterlagen

Die vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs, einschließlich des vereinbarten rollstuhlgerechten Umbaus, ergibt sich abschließend aus dem Dokument „Vorvertragliche Informationen“ in Verbindung mit dem Kaufvertrag. Dies umfasst insbesondere Angaben zur Fahrzeughistorie, zur bisherigen Nutzung, zu bekannten Vorschäden, zur Ausstattung, zum Umfang des durchgeführten Umbaus sowie die dort dokumentierten Abweichungen von den objektiven Anforderungen.

Online-Inserate, Exposés, Werbeanzeigen, Preislisten sowie mündliche oder telefonische Beschreibungen dienen der allgemeinen Information und werden nur dann Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie im Dokument „Vorvertragliche Informationen“ oder im Kaufvertrag ausdrücklich wiedergegeben sind. Gleiches gilt für öffentliche Äußerungen des Fahrzeugherstellers oder sonstiger Dritter.

5.2 Grundlage der Fahrzeugbeschreibung

Die Beschreibung des Fahrzeugs erfolgt auf Grundlage der dem Verkäufer vorliegenden Informationen sowie, soweit vorhanden, eines Zustandsberichts. Der Zustandsbericht kann vom Verkäufer selbst, von einem beauftragten Prüf-, Umbau- oder Aufbereitungsbetrieb oder von einem Vorlieferanten beziehungsweise einer von diesem beauftragten Prüforganisation erstellt worden sein.

5.3 Übliche Gebrauchsspuren

Übliche, dem Alter und der Laufleistung entsprechende Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen stellen für sich genommen keinen Sachmangel dar, soweit sie bei einem Fahrzeug des jeweiligen Alters und der jeweiligen Laufleistung zu erwarten sind.

5.4 Besichtigung und Probefahrt

Dem Käufer wird vor Vertragsschluss die Möglichkeit eingeräumt, das Fahrzeug zu besichtigen und nach Terminvereinbarung eine Probefahrt durchzuführen. Der Verkäufer empfiehlt, von dieser Möglichkeit auch im Hinblick auf den Umbau und die Bedienung der Rückhalte- und Rampensysteme Gebrauch zu machen. Die gesetzlichen Rechte des Käufers wegen Sachmängeln werden hierdurch nicht eingeschränkt.

5.5 Umfang und Dokumentation des Umbaus

Der Umfang des vereinbarten rollstuhlgerechten Umbaus, unter anderem Rollstuhlrückhaltesystem, Spannretraktoren, Gurtsystem für den Rollstuhlfahrer, Rollstuhlrampe sowie etwaiges vereinbartes Sonderzubehör, ergibt sich aus dem Kaufvertrag und dem Dokument „Vorvertragliche Informationen“. Weitergehende Besonderheiten des Umbaus regelt § 6 dieser AGB.

§ 6 Besonderheiten bei behindertengerechten Umbauten

6.1 Grundsatz und technische Abweichungen

Fahrzeuge, die für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Mobilitätseinschränkung umgebaut werden, weisen bauartbedingt technische Abweichungen vom serienmäßigen Originalzustand des Herstellers auf. Diese Umbauten können dauerhafte strukturelle Veränderungen am Fahrzeug beinhalten, insbesondere Ausschnitte im Fahrzeugboden, die Verlegung von Komponenten oder den Austausch von Sitzen. Der Käufer erkennt diese bau- und modellbedingten Umbauten als vertragsgemäße Beschaffenheit im Sinne des § 5 dieser AGB an, soweit sie im Dokument „Vorvertragliche Informationen“ oder im Kaufvertrag beschrieben sind.

6.2 Erlöschen der Herstellergarantie

Der Verkäufer weist den Käufer vor Vertragsschluss im Dokument „Vorvertragliche Informationen“ ausdrücklich darauf hin, dass durch den Umbau die Herstellergarantie beziehungsweise -gewährleistung ganz oder teilweise entfallen kann. Dies stellt für sich genommen keinen Sachmangel im Sinne des § 10 dieser AGB dar. Ansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller wegen durch den Umbau verursachter Veränderungen oder Einschränkungen bestehen nicht; sie richten sich, soweit vorhanden, gegen den jeweiligen Umbaubetrieb.

6.3 Umbaupartner und technische Abnahmen

Alle für den Umbau erforderlichen technischen Abnahmen (zum Beispiel durch TÜV oder DEKRA) werden vom Verkäufer oder von ihm beauftragten Fachbetrieben veranlasst und durchgeführt. Der Käufer ist eigenverantwortlich verpflichtet, sämtliche sich aus dem Umbau ergebenden Eintragungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde vornehmen zu lassen.

6.4 Sicherheitsrelevante Umbauten

Bei bestimmten Umbauten, etwa dem Einbau von Schwenksitzen, Rollstuhlrückhaltesystemen oder Rollstuhlrampen, kann es erforderlich sein, serienmäßige Sicherheitsausstattungen wie Seitenairbags zu deaktivieren oder auszubauen. Der Verkäufer weist den Käufer über die damit verbundenen Sicherheitsrisiken ausdrücklich hin. Ausgebaute Originalkomponenten, zum Beispiel Airbags oder Originalsitze, sind vom Käufer sachgerecht zu lagern und dürfen nur durch einen autorisierten Fachbetrieb wieder eingebaut werden.

6.5 Selbsteinbauten und nachträgliche Änderungen durch den Käufer

Werden nach der Übergabe durch den Käufer selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte zusätzliche Komponenten eingebaut oder Änderungen am Umbau vorgenommen, trägt der Käufer die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung. Für Schäden, Mängel oder Folgekosten, die durch einen unsachgemäßen oder nicht genehmigten Einbau entstehen, haftet der Verkäufer nicht. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund solcher nachträglichen Veränderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

6.6 Kompatibilität mit Führerscheinauflagen und gesundheitlichen Anforderungen

Der Käufer ist verpflichtet sicherzustellen, dass das umgebaute Fahrzeug mit seinen individuellen Führerscheinauflagen, zum Beispiel Automatikgetriebe oder Bedienungshilfen, vereinbar ist. Er hat den Verkäufer über alle hierfür relevanten gesundheitlichen oder behördlichen Anforderungen zu informieren. Änderungen des Gesundheitszustands, die Einfluss auf die Nutzung oder Zulassung des Fahrzeugs haben können, sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

6.7 Individuelle Sonderwünsche und nachträgliche Umrüstungen

Sonderanfertigungen oder nachträgliche Umrüstungen, die über den im Kaufvertrag vereinbarten Umbau hinausgehen, werden gesondert kalkuliert und gelten als eigenständiger Werkvertrag. Sobald mit der Durchführung eines individuell beauftragten Umbaus begonnen wurde, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Rücktrittsgründe vorliegen.

§ 7 Digitale Elemente und Online-Dienste

7.1 Abhängigkeit von Dritten

Enthält das Fahrzeug digitale Elemente wie Navigationssysteme, Connected Services, Online-Dienste oder Hersteller-Apps, hängen deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Aktualisierbarkeit von den Vorgaben des Fahrzeugherstellers oder von Drittanbietern, von einer aktiven Datenverbindung sowie von länderspezifischen Voraussetzungen ab.

7.2 Freischaltbare Funktionen

Im Fahrzeug verbaute Hardware kann lediglich die technische Voraussetzung für optionale, vom Hersteller oder von Drittanbietern freischaltbare oder abonnierbare Funktionen darstellen. Das Vorhandensein entsprechender Hardware bedeutet nicht, dass die zugehörige Funktion bereits freigeschaltet, dauerhaft nutzbar oder unentgeltlich verfügbar ist. Die Freischaltung und Verlängerung solcher Dienste richtet sich nach den Bedingungen des Herstellers oder Dienstanbieters; hierdurch entstehende Kosten trägt der Käufer.

7.3 Aktualisierungen

Karten- und Softwareaktualisierungen unterliegen der Produkt- und Updatepolitik des Herstellers. Soweit im Dokument „Vorvertragliche Informationen“ eine von § 475b Abs. 4 BGB abweichende Vereinbarung über Aktualisierungen getroffen und vom Käufer gesondert bestätigt wurde, gilt diese Vereinbarung. Andernfalls bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

§ 8 Übergabe, Abnahme und Annahmeverzug

8.1 Übergabeort und Termine

Die Übergabe erfolgt am im Kaufvertrag vereinbarten Standort des Verkäufers oder eines von ihm benannten Partnerbetriebs. Übergabetermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet werden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Angaben. Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen des Käufers vorliegen, eine vereinbarte Anzahlung eingegangen ist und alle technischen Fragen geklärt sind.

8.2 Verzögerung und Lieferverzug

Wird ein unverbindlich genannter Termin um mehr als vier Wochen überschritten, kann der Käufer den Verkäufer in Textform auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu leisten. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kommt der Verkäufer in Verzug. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verkäufers für Verzögerungsschäden auf fünf Prozent des Kaufpreises begrenzt. Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.

8.3 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen, Streik, Aussperrung oder sonstigen vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich Fristen angemessen. Dauert das Leistungshindernis länger als vier Monate an, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

8.4 Gefahrübergang

Bis zur Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person trägt der Verkäufer die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung. Mit der Übergabe geht die Gefahr auf den Käufer über.

8.5 Abnahmepflicht

Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übergabestandort abzunehmen.

8.6 Annahmeverzug und Standgeld

Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, kann der Verkäufer das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Käufers verwahren oder verwahren lassen und für die Dauer des Verzugs ein pauschales Standgeld in Höhe von 10 Euro je Kalendertag verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

8.7 Rücktritt bei anhaltendem Annahmeverzug

Nimmt der Käufer das Fahrzeug auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Fahrzeug anderweitig zu veräußern. Schadensersatzansprüche des Verkäufers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; ein aus der Weiterveräußerung erzielter Erlös wird angerechnet.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Grundsatz

Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers.

9.2 Verfügungsbeschränkung

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer das Fahrzeug ohne Zustimmung des Verkäufers weder veräußern noch verpfänden oder sicherungsübereignen. Die Nutzung des Fahrzeugs im Rahmen des üblichen privaten Gebrauchs bleibt hiervon unberührt.

9.3 Zugriffe Dritter

Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das Fahrzeug hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten zur Wahrung der Eigentumsrechte trägt der Käufer, soweit er diese zu vertreten hat.

9.4 Rücktritt und Verwertung

Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann der Verkäufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen. Nach Rücknahme ist der Verkäufer zur Verwertung berechtigt; der Verwertungserlös wird abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Käufers angerechnet.

9.5 Wertersatz bei Rücknahme

Im Falle einer berechtigten Rücknahme des Fahrzeugs durch den Verkäufer hat der Käufer für etwaige Wertverluste, Verschleiß oder Beschädigungen des Fahrzeugs Wertersatz zu leisten.

§ 10 Mängelhaftung (Gewährleistung)

10.1 Grundsatz

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung nach §§ 434 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

10.2 Neufahrzeuge

Beim Verkauf von Neufahrzeugen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs.

10.3 Gebrauchtfahrzeuge

Beim Verkauf gebrauchter Fahrzeuge an Verbraucher kann die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt werden. Eine solche Verkürzung ist nur wirksam, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hiervon in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Diese gesonderte Vereinbarung wird im Dokument „Vorvertragliche Informationen“ getroffen und dort vom Käufer separat unterzeichnet. Kommt eine solche gesonderte Vereinbarung nicht zustande, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren.

Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.4 Kein Sachmangel

Ein Sachmangel liegt insbesondere nicht vor bei:

  • üblichen, dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Verschleißerscheinungen, etwa an Bremsen, Kupplung, Reifen, Stoßdämpfern, Auspuffanlage oder der Starterbatterie,
  • vom Verkäufer oder einem von ihm beauftragten Fachbetrieb fachgerecht durchgeführten und technisch abgenommenen rollstuhlgerechten Umbauten gemäß § 6 dieser AGB, einschließlich einer hierdurch bedingten Einschränkung der Herstellergarantie,
  • Schäden, die auf unsachgemäßer Behandlung, fehlender oder verspäteter Wartung oder Überbeanspruchung beruhen,
  • Schäden, die nach der Übergabe durch äußere Einflüsse wie Unfall oder Witterung entstanden sind,
  • Schäden, die auf nach der Übergabe vorgenommenen technischen Veränderungen oder dem Einbau nicht genehmigter Zubehör- oder Umrüstteile beruhen.

10.5 Nacherfüllung

Liegt ein Sachmangel vor, hat der Käufer dem Verkäufer Gelegenheit zur Prüfung und zur Nacherfüllung zu geben. Hierzu stellt der Käufer das Fahrzeug nach Abstimmung mit dem Verkäufer an dessen Betriebssitz oder in einer vom Verkäufer benannten Partner- oder Umbauwerkstatt zur Verfügung. Der Verkäufer trägt die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Lässt der Käufer einen Mangel ohne vorherige Abstimmung mit dem Verkäufer selbst oder durch Dritte beseitigen, besteht kein Anspruch auf Ersatz der hierdurch entstandenen Kosten. Gesetzliche Ansprüche in Fällen, in denen eine sofortige Mangelbeseitigung erforderlich war, bleiben unberührt.

10.6 Rücktritt und Minderung

Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie unberechtigt verweigert oder ist sie dem Käufer unzumutbar, kann der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nur unerheblich ist.

10.7 Kein Ersatzfahrzeug

Ein Anspruch auf unentgeltliche Stellung eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer der Nacherfüllung besteht nicht, sofern dies nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wurde.

10.8 Garantien

Eine selbständige Garantie im Rechtssinne wird nur gewährt, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und ihr Inhalt in Textform mitgeteilt wird. Aus allgemeinen Beschreibungen oder Aussagen des Verkäufers lässt sich keine über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehende Garantie ableiten. Dies gilt auch für Herstellergarantien, bei denen der Verkäufer nicht selbst Garantiegeber ist; Ansprüche hieraus sind unmittelbar gegenüber dem Garantiegeber geltend zu machen.

§ 11 Haftung

11.1 Unbeschränkte Haftung

Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.2 Wesentliche Vertragspflichten

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.

11.3 Sonstige Fälle

Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

11.4 Produkthaftung

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.

11.5 Haftungsausschluss für mittelbare Schäden

Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Finanzierungskosten oder sonstige Vermögensschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

11.6 Haftung bei technischen Veränderungen durch den Käufer

Für Schäden, die durch eigenmächtige technische Veränderungen am Fahrzeug oder am Umbau, einschließlich des Einbaus von Zubehör- oder Umrüstteilen, nach der Übergabe durch den Käufer oder von ihm beauftragte Dritte entstehen, haftet der Verkäufer nicht, sofern hierfür keine schriftliche Freigabe des Verkäufers vorliegt. § 6.5 dieser AGB bleibt unberührt.

11.7 Erfüllungsgehilfen

Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Widerrufsrecht

12.1 Verträge in den Geschäftsräumen

Wird der Kaufvertrag in den Geschäftsräumen des Verkäufers oder am vereinbarten Übergabestandort bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien geschlossen, handelt es sich weder um einen Fernabsatzvertrag noch um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht in diesem Fall nicht. Gleiches gilt, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers vor Ablauf einer an sich bestehenden Widerrufsfrist vollständig erfüllt wurde, zum Beispiel durch vollständige Zahlung und Übergabe des Fahrzeugs, und der Käufer diese vorzeitige Vertragserfüllung ausdrücklich verlangt und bestätigt hat.

12.2 Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträge

Kommt der Kaufvertrag ausnahmsweise ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers zustande, steht dem Käufer als Verbraucher gemäß §§ 312g, 355 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

12.3 Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, nicht jedoch der Beförderer, das Fahrzeug in Besitz genommen hat.

12.4 Ausübung des Widerrufsrechts

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer den Verkäufer (mind2move mobility GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 2, 92224 Amberg, E-Mail: kontakt@rollstuhlautos.de) mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel durch einen mit der Post versandten Brief, Telefax oder eine E-Mail, über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absendet.

12.5 Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet der Verkäufer dem Käufer alle empfangenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme der Mehrkosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die vom Verkäufer angebotene Standardlieferung gewählt hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Widerrufserklärung beim Verkäufer eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

12.6 Rückgabe des Fahrzeugs

Der Käufer hat das Fahrzeug unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Widerruf erklärt hat, an den Verkäufer zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt auf eigene Gefahr und Kosten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Käufer hat einen etwaigen Wertverlust des Fahrzeugs zu ersetzen, wenn dieser auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war.

12.7 Widerruf bei Finanzierung

Das Widerrufsrecht des Käufers hinsichtlich eines Darlehensvertrags sowie der Widerrufsdurchgriff nach § 358 BGB bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Insoweit gilt § 4 dieser AGB.

§ 13 Datenschutz

13.1 Zweck der Verarbeitung

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers wie Name, Anschrift, Kontaktdaten, Fahrzeugdaten und Zahlungsinformationen zum Zweck der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Kaufvertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO.

13.2 Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist, beispielsweise an Logistik- und Zulassungsdienstleister, Umbau-, Aufbereitungs- und Partnerbetriebe, Kreditinstitute oder Versicherungen. Eine weitergehende Übermittlung erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Käufers.

13.3 Rechte des Käufers

Der Käufer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit nach Maßgabe der Art. 15 bis 21 DSGVO sowie das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

13.4 Weitere Informationen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

mind2move mobility GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 2
92224 Amberg
E-Mail: kontakt@m2m-mobility.de

Weitere Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Speicherfristen und zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Verkäufers. Diese ist auf dessen Website abrufbar und wird dem Käufer auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt.

13.5 Direktwerbung

Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder der Käufer eingewilligt hat. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist.

Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

15.2 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen dieser AGB oder des Kaufvertrags in andere Sprachen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.

15.3 Vertragsbestandteile

Bestandteile des Vertrags sind der Kaufvertrag, das Dokument „Vorvertragliche Informationen“, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das bei der Übergabe erstellte Übergabeprotokoll. Bei Widersprüchen gehen die individuellen Regelungen des Kaufvertrags vor.

15.4 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Dokument: AGB-PK · Version 1.0 · Stand: Juli 2026 · Rollstuhlautos.de / mind2move mobility GmbH